Was kostet eine Rechtsberatung, eine außergerichtliche und eine gerichtliche Vertretung?
Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in gerichtlichen Verfahren kommen dann noch Gerichtskosten hinzu. Diese können insbesondere dann, wenn noch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss, relativ hoch sein.
Am besten ist es natürlich für den Mandanten, wenn der Rechtsstreit ihn überhaupt nichts kostet. Diese Möglichkeit besteht durchaus in erster Linie dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht oder wenn Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden können.
Wenn ein Zivilrechtsstreit gewonnen wird, müssen die Kosten durch die Gegenseite beglichen werden. Hier kann man aber auch nicht immer sicher sein, ob die Gegenseite zahlungsfähig ist.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Anwaltskosten nach dem Gegenstandswert, es würde an dieser Stelle jedoch viel zu weit führen, hier eine umfassende Aufstellung der Kosten vorzunehmen. Wenn ich weiß, worum es geht, kann ich Ihnen gleich im Beratungsgespräch die Höhe der zu erwartenden Kosten mitteilen.
Die Kosten für eine Erstberatung liegen in aller Regel zwischen 50,00,- und 90,- Euro zzgl Mehrwertsteuer. Ist die Problematik jedoch aufwendiger und für den Mandanten von erheblicher Bedeutung, kann die Beratungsgebühr auch höher ausfallen.
Für ausführliche Scheidungsberatungen mit Unterhaltsberechnungen sowie zu Fragen des Zugewinnausgleiches etc. liegen die Kosten etwa zwischen 120,00,- und 190,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
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